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SoSe 2012

Sommersemester 2012

 

Vorlesung I  [101091021]

Das kanonische Lehrrecht
Prof. Dr. N. Lüdecke
2-stündig, Fr 10 - 12 Uhr, R. 2.012

Beginn: 13.04.12

    Inhalt: Die verbindlich vorgegebenen Glaubens- und Sittenlehren legitimieren und prägen Leben und Ordnung der Kirche. Das kanonische Lehrrecht bildet so das Zentrum des gesamten Kirchenrechts.

    Anhand exemplarischer lehramtlicher Dokumente (z.B. über die Unmöglichkeit der Priesterweihe für Frauen oder die sittliche Verwerflichkeit bestimmter Methoden der Empfängnisverhütung) wird gemeinsam erarbeitet, wer in der Kirche mit welcher Autorität lehrt, welche Haltung die Gläubigen jeweils einnehmen müssen und wie die kirchliche Autorität durch Prävention (z.B. Missio canonica, Nihil obstat, Professio fidei, Treueid) und Intervention (z.B. Lehrprüfungsverfahren) die Unversehrtheit kirchlicher Lehren schützt.

    Die Teilnehmer/innen erhalten so eine Landkarte der kirchlichen Kommunikationskontrolle zum Heil. Sie können sich leicht orientieren und werden befähigt, den Verbindlichkeitsgrad kirchenamtlicher Lehren selbstständig zu bestimmen und sich lehramtskonform zu verhalten.

    Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird die vorbereitende Lektüre der ein­schlägigen Lehr- und Rechtstexte (vor Beginn das Apostolische Schreiben Papst Johannes Pauls II. "Ordinatio sacerdotalis" von 1994, dt.: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 117) erwartet.

     In der Vorlesung gibt es: Ausführliche Gliederung, Literaturliste, Aufgabenreader

    Kreis der HörerInnen: Für Studierende, die sich auf die Diplomprüfung vorbereiten, ist diese Vorlesung Pflichtveranstaltung. Studierende im Lehramtsstudiengang SII können mit dieser Veranstaltung die im Pflichtbereich geforderte Vorlesung aus D2 und Studierende im Magisterstudiengang/ Nebenfach die im Pflichtbereich geforderte Vorlesung nach 11PO2B abdecken

    Vorbereitende Lektüre:

    • Lüdecke, N., Also doch ein Dogma? Fragen zum Verbindlichkeitsanspruch der Lehre über die Unmöglichkeit der Priesterweihe für Frauen aus kanonistischer Perspektive. Eine Nachlese, in: W. Bock, W. Lienemann (Hg.), Frauenordination. Studien zu Kirchenrecht und Theologie III, Heidelberg 2000 (= Texte und Materialien Reihe A Nr. 47), 41-119.

       Begleitende Lektüre:

    • Lüdecke, N., Die Grundnormen des katholischen Lehrrechts in den päpstlichen Gesetzbüchern und neueren Äußerungen in päpstlicher Autorität, Würzburg 1997 (= fzk 28). [auf CD-ROM für 10,-€ erhältlich im Sekretariat des Kirchenrechtlichen Seminars]

    Vorlesung II [101000401]

    Kirchenrecht: Acht Kostbarkeiten
    Prof. Dr. N. Lüdecke

    1-stündig, Fr 9 - 10 Uhr, HS VII

    Beginn: 13.04.12

    Kreis der HörerInnen: Studierende des modularisierten Diplomstudiengangs (M 4) und Interessierte.

    Inhalt: Die römisch-katholische Kirche ist eine hochorganisierte Religion. Sie versteht sich als von Gott gewollte Glaubens- und Rechtsgemeinschaft in einem. Die Vorlesung wird einen ersten Einblick in das Kirchenrecht und sein Studium geben. Dies geschieht anhand solcher Bestimmungen, die der Kirche als besonders kostbar und daher unaufgebbar gelten, wie die Unfehlbarkeit und absolute Souveränität des Papstes, die Sakramente, die spezifische Stellung der Frau in der Kirche. Diese und andere römisch-katholische Identitätsmarker sollen Appetit machen auf mehr Kirchenrecht.

    Von den TeilnehmerInnen und Teilnehmern wird die begleitende Lektüre einschlägiger Rechtstexte erwartet. Zum Download angeboten werden Folien, Literaturliste und Aufgabenreader zur eigenen begleitenden Lernstandsüberprüfung


    Vorlesung III [101001202]

    Rechtskirche in Staat und Gesellschaft
    Prof. Dr. N. Lüdecke

    1-stündig, Fr 12 – 13 Uhr, HS VII

    Beginn: 13.04.12

    Kreis der Hörer/innen: Studierende des Magisterstudiengangs Kath. Theologie (M 12).

    Inhalt: Die Vorlesung befasst sich nach einem kurzen geschichtlichen Überblick mit dem gegenwärtigen rechtlichen Verhältnis von Staat und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland anhand ausgewählter Problemfelder des geltenden Staatskirchenrechts. Behandelt werden u.a.:

    • Religionsfreiheit und Toleranz (Kopftuch, Schächten)
    • Privilegierung der Kirchen im weltanschaulich – neutralen Staat?
    • Kirchensteuer (Erhebung und Einzug)
    • Bekenntnisgebundene Theologie an staatlichen Hochschulen
    • Konfessioneller Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
    • Deutsches Staatskirchenrecht im europäischen Kontext.


    Einführende Literatur:

    • Jeand’Heur, B., Korioth, S., Grundzüge des Staatskirchenrechts. Kurzlehrbuch, Stuttgart u. a. 2000.
    • Zippelius, R., Staat und Kirche. Eine Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart, München 1997 (= Beck’sche Reihe 1209).

 

    Kolloquium I  [101000404]

    zur Vorlesung "Kirchenrecht: Acht Kostbarkeiten"
    Prof. Dr. N. Lüdecke

    1-stündig, Mi 12 13 Uhr, R. 2.012

    Freies Angebot für die Hörerinnen und Hörer der Vorlesung zur weiteren Durchdringung des Vorlesungsstoffes und Diskussion von Einzelfragen. – Ein Scheinerwerb ist nicht möglich. Es besteht keine Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme.


    Kolloquium II  [101091023]

    zur Vorlesung "Rechtskirche in Staat und Gesellschaft"
    Prof. Dr. N. Lüdecke
    1-stündig, Fr 9 10 Uhr, R. 2.014

    Freies Angebot für die Hörerinnen und Hörer der Vorlesung zur weiteren Durchdringung des Vorlesungsstoffes und Diskussion von Einzelfragen. – Ein Scheinerwerb ist nicht möglich. Es besteht keine Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme.