Universität Bonn

Katholisch-Theologische Fakultät

Antrag auf Einsicht in Prüfungsunterlagen

Auf Antrag können Sie Ihre benoteten schriftlichen Arbeiten einsehen; dazu ist ein Antrag spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen (vgl. § 28 Abs. 3 MagPO 2008 bzw. § 40 Abs. 1 MagPO 2015) bzw. § 17 Abs. 8 Bachelor-Prüfungsordnung für die akademische Phase der Lehrerausbildung der an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn angebotenen Lehramtsstudiengänge vom 20. September 2011). Sie können diesen Antrag formlos stellen oder dieses Formblatt verwenden.
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