Gesellschaften, die die wirtschaftliche Nutzung menschlicher Arbeitskraft über Lohnarbeit organisieren und die damit verbundene altersbedingte Erwerbslosigkeit in irgendeiner Form kollektiv lösen, bringen spezifische Generationenverhältnisse hervor. Die gesetzliche Alterssicherung, kurz: die Rente, ist wohl die bekannteste Weise, ein Generationsverhältnis zu ›erschaffen‹, zu organisieren und zu institutionalisieren – und ist zugleich das Generationenverhältnis, das politisch am stärksten umstritten ist. Mit wiederkehrenden Interessen und Meinungen, aber auch Argumenten und Gegenargumenten, häufig mit denselben ›Schulen‹ und Parteien, denselben oder ähnlichen Skandalisierungen und ›Beschwichtigungen‹, muss der über die Rente laufende ›Generationenvertrag‹ immer wieder neu verhandelt werden.
In Deutschland wurde spätestens im Bundestagswahlkampf 2025 eine neue Runde rentenpolitischer Debatten eingeleitet und die Erwartung einer ›großen Rentenreform‹ geschürt. Demografischer Wandel, veränderte Erwerbsbiografien sowie steigende Lebenserwartung führen zu Krisendiagnosen. Fraglich sei die Finanzierbarkeit, das zu gewährleistende Sicherungsniveau und -ziel sowie die institutionelle Ausgestaltung. Politisiert wird insbesondere, dass die Jungen die Lasten der demografischen Alterung mit immer höheren Beiträgen zu leisten haben, gleichzeitig aber selbst nur eine deutlich geringere ›Rendite‹ in der Zukunft erzielen würden. In den deutschen Debatten wird zudem häufig auf die Verhältnisse in Österreich oder in der Schweiz verwiesen – auf das höhere Leistungsniveau, die Einbeziehung der in Deutschland unberücksichtigten Einkommensgruppen oder die stärkere Umverteilung von ›oben‹ nach ›unten‹. So setzt sich das Werkstattgespräch 2027 nicht nur mit den Generationenverhältnissen und den rentenpolitischen Debatten in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz auseinander.
Mit diesem Call werden Nachwuchswissenschaftler:innen aus der Christlichen Sozialethik und aus benachbarten Disziplinen eingeladen, mit Erträgen aus ihren laufenden oder abgeschlossenen Projekten, aber auch mit außerhalb ihrer Projekte entstandenen Analysen und Reflexionen die Tagung zu bereichern. Die Vorträge (Vortragsdauer max. 25 Minuten) werden in einem offenen Panel am Dienstag, dem 16. Februar 2027, in Kleingruppen gehalten und diskutiert.
Die Vorträge sollen zum Thema der Tagung beitragen. Sie können sich auf Generationenbeziehungen, Generationenverhältnisse, Fragen der Gerechtigkeit zwischen den Generationen, aber auch innerhalb der Generationen beziehen. Dabei können sie spezifische Fragen der Alterssicherung und der Rentenversicherung aufgreifen, beispielsweise bestimmte Personen- und Erwerbsgruppen, verschiedene Beiträge zur Gewährleistung der Alterssicherung (etwa durch Familien- und Sorgearbeit), die soziale Verteilung von Belastungen und Begünstigungen, unterschiedliche Säulen der Alterssicherung, (Alters-)Armut, geschichtliche Entwicklungen, den demografischen Wandel oder andere Länder in den Blick nehmen. Analysen zum öffentlichen Diskurs, zu politischen und medialen Argumentationslinien, Interessenorientierungen, Fokussierungen und blinden Flecken sind gleichfalls bedeutsam.
Das Vorbereitungsteam freut sich auf Vortragsangebote und bittet um Einsendung des geplanten Themas sowie des Konzepts bzw. der Zusammenfassung (ca. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) bis zum 14.09.2026 an bernhard.laux@ur.de.