Universität Bonn

Katholisch-Theologische Fakultät

Vor dem Studium

Sie interessieren sich für das Studium oder erwägen eine Bewerbung? Hier finden Sie weitere Informationen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können, sowie Hinweise, Termine und Fristen rund um Bewerbung, Zulassung und Einschreibung. 

Newsletter Studieninteressierte SGuMO

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Der Überblick für Studieninteressierte

Zielgruppe

Als Weiterbildungsstudiengang richtet sich das Angebot insbesondere an Personen, die bereits Erfahrungen, Fachwissen und Kompetenzen aus ihrer beruflichen Praxis mitbringen und diese gezielt für den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Organisationen weiterentwickeln möchten.

Dabei sind unterschiedliche berufliche Hintergründe ausdrücklich willkommen. Womöglich haben Sie  Erfahrung in der Arbeit mit vulnerablen Gruppen, etwa mit Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung. Oder Sie bringen Kompetenzen aus Bereichen wie Organisationsentwicklung oder aber der psychosozialen Beratung mit. Vielleicht kennen Sie durch Ihre bisherigen Tätigkeiten die Strukturen, Herausforderungen und Arbeitsrealitäten spezifischer Handlungsfelder besonders gut – beispielsweise in Schule, Pflege, organisiertem Sport oder Kirche.

Diese Vielfalt an Erfahrungen, Perspektiven und Zugängen ist ein zentraler Bestandteil des Studiengangs und spiegelt sich in seiner interdisziplinären Ausrichtung wider. Eine diverse Lerngruppe und ein multiprofessioneller Lehrkörper fördern den Austausch unterschiedlicher Sichtweisen, stärken die Fähigkeit zur Perspektivübernahme und bereiten auf die Zusammenarbeit in komplexen Schutzprozessen vor.

Ziel des Studiengangs ist es, das vorhandene Wissen und die beruflichen Kompetenzen weiterzuentwickeln: Die Teilnehmenden lernen, Schutzprozesse fachlich fundiert zu analysieren, kritisch zu reflektieren und wirksam zu gestalten – mit dem Ziel, ein umfassendes und praxisnahes Verständnis von Prävention, Intervention und Organisationsentwicklung zu entwickeln.

Für den Weiterbildungsmaster bringen Sie also idealerweise bereits Berufserfahrung mit: Voraussetzung für die Zulassung ist grundsätzlich mindestens ein Jahr berufliche Praxis. Durch eine längere Berufstätigkeit erworbene Kompetenzen können darüber hinaus eine wichtige Rolle bei der Erfüllung der Zulassungbedingungen spielen.


Zugangsvoraussetzungen und Dauer

Da es sich um einen weiterbildenden Masterstudiengang handelt, ist für die Bewerbung mindestens ein Jahr Berufserfahrung erforderlich. Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist außerdem ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss – in der Regel ein Bachelorabschluss – in einem einschlägigen Fachgebiet.

Der Studiengang umfasst 60 ECTS-Leistungspunkte und ist auf ein Jahr angelegt. Da ein Masterabschluss in Deutschland üblicherweise insgesamt 300 ECTS-Leistungspunkte voraussetzt, die meisten Bachelorabschlüsse jedoch nur 180 ECTS-LP umfassen, ist in diesem Fall ein zusätzlicher Nachweis über einschlägig erworbene Kompetenzen im Umfang von weiteren 60 ECTS-Leistungspunkten erforderlich. Hierfür können beispielsweise berücksichtigt werden:

  • einschlägige Berufserfahrung (über das erforderliche Jahr hinaus)
  • Aus- und Fortbildungen
  • hochschulische Zusatzleistungen, z. B. Zertifikatsprogramme oder weitere Studienleistungen

Weitere Informationen zu den Anerkennungsmöglichkeiten finden Sie weiter unten im Abschnitt zur Bewerbung.

Wenn Sie bereits einen einschlägigen Masterabschluss erworben haben, ist in der Regel lediglich der Nachweis über das erforderliche Jahr Berufserfahrung zu erbringen.


Kosten

Angebote der Weiterbildung können nicht aus den regulären Mitteln der Hochschulen finanziert werden. Daher werden kostendeckende Weiterbildungsbeiträge erhoben. Sie werden für jeden Jahrgang kostendeckend kalkuliert und festgesetzt.

Für das Studienjahr 2026/2027 mit Studienbeginn im Wintersemester 2026/27 beträgt der Weiterbildungsbeitrag 5.450,00 €.
Die Zahlung ist in zwei Raten möglich: 3.000,00 € bei der Einschreibung und 2.450,00 € zur Rückmeldung ins 2. Fachsemester.

Tipp: Prüfen Sie auch Ihre individuellen Fördermöglichkeiten: https://mein-now.de.


Zeiten und Orte

Damit sich das Studium gut mit beruflichen und persönlichen Verpflichtungen vereinbaren lässt, werden viele Lehrveranstaltungen online als Live-Formate angeboten. Präsenzveranstaltungen finden als Studientage statt. 

Die Studientage finden in der Regel an einem Samstag statt. Ausnahmen ergeben sich u. a., wenn mehrere zusammenhängende Studientage gebündelt stattfinden. Diese beginnen dann bereits an einem Donnerstag (3 Tage) oder Freitag (2 Tage). Je nach Anreise kann bei Studientagen eine Übernachtung sinnvoll sein. Die Studientage finden in der Regel an der Universität Bonn in der Bonner Innenstadt statt. Studientage in den Spezialisierungsmodulen im zweiten Semester können – je nach Modulwahl – auch an den Standorten der beteiligten Partnerhochschulen stattfinden.

Die Onlinekurse finden von Oktober bis Februar (Wintersemester) bzw. März bis Juli (Sommersemester) in der Regel täglich von Montag bis Donnerstag zwischen 16 und 21 Uhr statt. An jedem Tag sind drei Einheiten à 45 Min. vorgesehen.

Vorlesungsfreie Wochen (u. a. Weihnachtsferien) und die geplanten Termine der Studientage entnehmen Sie bitte dem Semesterplan [Link].


Semesterstruktur

Die Module und Lehrveranstaltungen werden im zeitlichen Verlauf hintereinander angeboten und die Onlinekurse und Studientage mit engem zeitlichen Bezug aufeinander abgestimmt.  Das bedeutet, dass Sie innerhalb von 2–4 Wochen alle zu einem Modul zugehörigen Lehrveranstaltungen absolviert haben. Dann schließt sich das nächste Modul an. 

Die Zeiten zwischen dem letzten Modul und der ersten Prüfung können für die Prüfungsvorbereitung sowie letzte Studienleistungen und die Arbeit an Hausarbeiten genutzt werden. Hier finden keine Studientage statt. Teilweise werden Online-Sitzungen zur Wiederholung oder zur Begleitung der Hausarbeiten angeboten.

Mündliche Prüfungen und Klausuren finden am Ende der Vorlesungszeiten des jeweiligen Semesters statt. Je Prüfung gibt es einen ersten Prüfungstermin und einen Wiederholungstermin. Im Wintersemester liegen die Prüfungstermine in der Regel im März. Im Sommersemester finden die Prüfungen bereits im Juni/Juli statt, damit anschließend der Fokus auf der Abschlussarbeit liegen kann. 

Die konkreten Termine entnehmen Sie bitte dem Semesterkalender.


Module

Das Studium ist über die zwei Semester in drei aufeinander aufbauende Qualifikationsstufen gegliedert.

In den Grundlagenmodulen (E, G, D) erwerben Sie ein fundiertes Verständnis der Entstehungsbedingungen, Zusammenhänge und Dynamiken von Gewalt und Machtmissbrauch. Sie setzen sich mit zentralen theoretischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Perspektiven auseinander und schaffen damit die Basis für das weitere Studium. Die Aufbaumodule (Z, O, I) vermitteln Kompetenzen, die für Schutz durch Prävention und Intervention in Organisationen relevant sind. Sie lernen, fachliche Konzepte und Methoden in unterschiedlichen Handlungskontexten anzuwenden und mit typischen Herausforderungen umzugehen. 
Im Regelstudienverlauf finden die Grundlagen- und Aufbaumodule (bis auf Modul I) im 1. FS bzw. Wintersemester statt. Im zweiten Fachsemester bzw. Sommersemester bereitet der Wahlpflichtbereich die Arbeit an der Abschlussarbeit vor. 
Im Wahlpflichtbereich der Spezialisierung und Vertiefung (S1, S2, S3) richten Sie Ihren Blick auf das ausgewählte Praxisfeld. Die zuvor erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen werden auf konkrete Handlungskontexte übertragen, erweitert und vertieft. So können Sie individuelle Schwerpunkte entsprechend Ihrer beruflichen Interessen und Erfahrungen setzen.

Zu Beginn und Ende des Studiums finden selbstreflexive Elemente (X) statt. Sie fördern die Auseinandersetzung mit der eigenen professionellen Rolle, den eigenen Haltungen und Erfahrungen sowie den besonderen Anforderungen des Arbeitsfeldes. Den Abschluss des Studiums bildet die Masterarbeit. Darin bearbeiten Sie eigenständig eine praxis- oder forschungsrelevante Fragestellung und zeigen, dass Sie wissenschaftliche Erkenntnisse auf konkrete Handlungskontexte beziehen und kritisch reflektieren können.

Hinweis: Die Lehrveranstaltungsformen in einem konkreten Semester kann von den folgenden Angaben in einzlnen Stellen abweichen. 

E | Inhaltliche Einführung in das Studium, 3 ECTS-LP, Klausur, 1 Studientag und 1 Woche Onlinekurs

G | Grundlegende Konzepte in ihrer ethischen, sozialen und rechtlichen Bedeutung, 6 ECTS-LP, Klausur, 1 Studientag und 3 Wochen Onlinekurs

D | Dynamiken sexualisierter Gewalt, 6 ECTS-LP, Hausarbeit, 1 + 2 Studientage und 3 Wochen Onlinekurs

X | Selbstreflexion (erster Teil), ohne Prüfung, 1 Studientag

Z | Zielgruppenspezifische Hintergründe und Anwendungen, 3 ECTS-LP, Klausur, 2 Wochen Onlinekurs

O | Organisationaler Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch, 6 ECTS-LP, Hausarbeit, 1 Studientag und 3 Wochen Onlinekurs

I | Intervenieren und Stabilisieren, 3 ECTS-LP, Mündliche Prüfung, 4 Wochen Onlinekurs und 1 Studientag

X | Selbstreflexion (zweiter Teil), ohne Prüfung, 1 Studientag

Wahlpflichtmodule (ein Modul S aus den drei Optionen S1–S3)

S1 | Spezialisierung I: Handlungskontext kath. Kirche, 9 ECTS-LP, Hausarbeit, ca. 4-6 Wochen Onlinekurs und 1–2 Studientage

S2 | Spezialisierung II: Handlungskontext organisierter Sport, 9 ECTS-LP, Hausarbeit, ca. 4-6 Wochen Onlinekurs und 1–2 Studientage

S3 | Spezialisierung III: Perspektiven der Sozialen Arbeit, 9 ECTS-LP, Hausarbeit, ca. 4-6 Wochen Onlinekurs und 1–2 Studientage

Abschlussarbeit und Verteidigung Abschlussarbeit | 16 LP

Aufgrund der Abschlussarbeit hat das Wintersemester mit 14 Wochen Onlinekurs, 8 Studientagen, 5 Prüfungen (2 Hausarbeiten) eine deutlich höhere Dichte an Lehrveranstaltungen und Prüfungen als das Sommersemester mit ca. 9 Wochen Onlinekurs, 4 Studientagen und zwei Prüfungen (davon eine Hausarbeit). Damit steht ausreichend Zeit für das Verfassen der Abschlussarbeit zur Verfügung.

Eine detaillierte Beschreibung der Module können Sie dem jeweils aktuellen Modulhandbuch entnehmen.


Ihr Weg ins Studium

Sie möchten sich weiterbilden und an dem Masterprorgamm  "Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Organisationen" teilnehmen?  Hier finden Sie alle wichtigen  Informationen für einen reibungslosen Start in Ihr Studium.

1. Bewerbung

Für die Aufnahme des Studiums ist eine Bewerbung notwendig. Das Bewerbungsverfahren dient vor allem der Prüfung der Zugangsvorraussetzungen. Bei hoher Nachfrage an Studienplätzen wird außerdem ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Bitte formulieren Sie ein Anschreiben, in dem Sie kurz Ihren beruflichen Hintergrund skizzieren und Ihre Motivation erläutern. Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen uns senden Sie diese innerhalb der Bewerbungsfrist per E-Mail an die Studienkoordination (sgumo@uni-bonn.de). Die Bewerbungsfrist für das kommende Studienjahr 2026/2027 endet am 21. August 2026. Der Zeitpunkt der Bewerbung hat ggf. keine Auswirkung auf ein Auswahlverfahren. Eine frühzeitige Bewerbung ist jedoch in Ihrem Interesse, da Sie es uns ermöglicht, Rückfragen zu klären.

Folgende Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

  • Anschreiben von 2-3 Seiten (Motivation, beruflicher Hintergrund, Kontaktdaten, u.a. postalische Anschrift)
  • Zeugnis(se) Ihrer bereits erworbenen Hochschulabschlüsse
  • Transkripts of Records (falls vorhanden)

Wenn der höchste erworbene einschlägige Hochschulabschluss ein Bachelorabschluss mit 180 ECTS-LP ist, sind zusätzlich

  • geeignete Nachweise über weitere erworbene Kompetenzen z.B. durch weitere Studien, Aus- und Fortbildung, Berufserfahrung oder Berufsausbildung (im Äquivalent von 60 ECTS-LP) einzureichen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie weiter unten.  

Bei ausländischen Studierenden bedarf es außerdem eines 

  • Nachweises über ausreichende Deutschkenntnisse (C1).

Bei einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS-LP (das ist die Regel) müssen Sie für eine Zulassung zum Studiengang nachweisen, dass Sie äquivalent von 60 ECTS-LP auf anderem Wege Kompetenzen erworben haben, die dem Qualifikationsziel des Studiengangs entsprechen ("einschlägig").  Die Nachweise werden vom Prüfungsausschuss inhaltlich gepürft und ECTS-LP-Äquivalente in Orientierung an den erworbenen Kompetenzen festgesetzt.

Zusätzliche Kompetenzen haben Sie womöglich erworben... 

(1) durch zusätzliche Leistungen an Hochschulen (über den ersten berufsqualifizierenden Studiengang hinaus) wie beispielsweise dem Besuch extracurricularer Angebote, Leistungen in abgebrochenen Studiengänge oder Teilnahme an Zertifikatsprogrammen/Micro-Degrees, Summerschools o.ä. Typische Nachweise sind das Transcript of Records, Zertifikate, Seminarscheine.

(2) durch außerhochschulische Leistungen wie beispielsweise einschlägigen Aus- und Fortbildung. Übliche Nachweise sind Teilnahmebescheinigungen, Urkunden oder Zertifikate.

(3) im Zuge einer einschlägigen Berufstätigkeit oder eines ehrenamtlichem Engagement. Der Nachweis einer Berufstätigkeit kann  über ein bestätigendes Schreiben des*der Arbeitgebers in Kombination mit einer aussagekräftigen Stellenbeschreibung und/oder eines kurzen Tätigkeitsberichts (1– 2 Seiten für Vollzeitstelle) geführt werden. Bei Wechsel des Arbeitgebers oder der Tätigkeit sind die Nachweise jeweils für die berücksichtigenden Zeiträume zu führen. Aus den Unterlagen sollten Art, Umfang und Dauer der Tätigkeiten hervorgehen. Insbesondere sollte deutlich werden, welchen Anteil die einschlägigen Tätigkeiten an der Berufstätigkeit haben. 

(4) im Zuge einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Hier ist das Abschlusszeugnis als Nachweis anzufügen.

Falls Sie Rückfragen oder Bedenken haben, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Fachstudienberatung (sgumo@uni-bonn.de) auf. Die rechtliche Grundlage finden Sie in der Prüfungsordnung §5 Absatz 2.


2. Zulassung

Ihre Bewerbung wird durch den Prüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung findet statt, sobald eine Bewerbung eingeht, das heißt, dass Sie bei einer frühen Bewerbung auch schneller eine Rückmeldung erhalten. Falls Rückfragen entstehen, werden wir Sie per E-Mail kontaktieren. Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Mit dem Zulassungsbescheid können Sie sich für das Studium einschreiben. 


3. Einschreibung

Mit dem Zulassungsbescheid können Sie sich für den Studiengang einschreiben. Erst mit der Einschreibung werden Sie als Studierende der Universität Bonn aufgenommen und können das Studium aufnehmen. Bitte schreiben Sie sich möglichst umgehend nach Erhalt des Zulassungsbescheids ein und beachten Sie unbedingt die geltenden Einschreibungsfristen! Diese entnehmen Sie Ihrem Zulassungsbescheid.


4. Information über Zustandekommen des Jahrgangs

Der Studiengang wird jährlich angeboten. Das Studienangebot kann nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestanzahl an Studierenden zusammenkommt. Wir informieren alle zugelassenen Personen, sobald die Mindestanzahl erreicht ist. Stichtag für den kommende Jahrgang ist der 30.08.2026. Wird bis dahin die Mindestanzahl nicht erreicht, erhalten Sie eine Information darüber, dass der Studiengang nicht durchgeführt wird. Ggf. werden bereits gezahlte Gebühren und Beiträge zurückerstattet.

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