Universität Bonn

Katholisch-Theologische Fakultät

„Kirchliche Disziplin und antikes Kirchenrecht"

Beschreibung

Mit der Ausbreitung der Kirche in der antiken Welt geht erstaunlich schnell ein Institutionalisierungsprozess einher: Bereits Ende des 2. Jahrhunderts lässt sich die Etablierung eines dreigliedrigen Amts (bestehend aus Episkopen, Presbytern und Diakonen) beobachten; weitere Ämter und Funktionen entstehen. In späterer Zeit kommen großräumigere Gliederungen bis hin zu kirchlichen Metropolitanbezirken und Patriarchaten hinzu. Parallel zu Entwicklungen in der engeren Theologie und Liturgie festigt sich das junge Christentum in den ersten Jahrhunderten insgesamt auch als Institution.

Eine wichtige Funktion übernehmen hierbei die aufkommende kirchliche Disziplin und das antike Kirchenrecht, das in Kirchenordnungen, den Bestimmungen antiker Synoden und (ab dem 4. Jahrhundert) auch in römisch-bischöflichen Schreiben überliefert wird. Ausgehend von konkreten Missständen und Fehlentwicklungen versucht die kirchliche Disziplin, eine allgemeine Ordnung zu etablieren und über die Definition von devianten Formen „Kirchlichkeit“ zu bestimmen. Das antike Kirchenrecht eröffnet damit einen unmittelbaren Einblick in die frühchristliche und spätantike Sozial- und Institutionengeschichte.

In Forschung und Lehre wird am Lehrstuhl fortlaufend zu antiken Kirchenordnungen, Synoden und römisch-bischöflichen Schreiben gearbeitet.

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© Sebastian Lüke

Projektleitung: Prof. Dr. Christian Hornung 



Literatur:
- Chr. Hornung, Die Sprache des Römischen Rechts in Schreiben römischer Bischöfe des 4. und 5. Jahrhunderts: JbAC 53 (2010) 20-80.
- Chr. Hornung, Kirchenrecht als Konstruktion von Wirklichkeit. Überlegungen zum Ort des Rechts in der Alten Kirche: JbAC 56/57 (2013/2014) 72-85.
- Chr. Hornung / A. Merkt / A. Weckwerth (Hrsg.), Bischöfe zwischen Autarkie und Kollegialität. Variationen eines Spannungsverhältnisses (Quaestiones disputatae 301). Freiburg 2019.


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