Universität Bonn

Katholisch-Theologische Fakultät

Katholisch-Theologische Fakultät
Theologie aus Tradition für Innovation – Kirche und Religion im 21. Jahrhundert - Theologie im Horizont gesellschaftlicher und globaler Herausforderungen

Akademischer Mittelbau

Informationen zu Ansprechpartner*innen und Aktivitäten der Gruppe wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn.

Regelmäßige Abstimmungstreffen

In regelmäßigen Abständen treffen sich die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (inkl. der wissenschaftlichen Hilfskräfte ab einem gewissen Beschäftigungsumfang) an Lehrstühlen und/oder aus Forschungsprojekten zur gegenseitigen Information, Meinungsbildung und Abstimmung in den Mittelbau betreffenden Fragen. Dazu gehören vor allem der Vorschlag von Verterter*innen für die Gruppe in verschiedenen Gremien der akademischen Selbstverwaltung und Koordination des Vorgehens bei gemeinsamen Interessen und Anliegen, z. B. in Fragen der Lehre.

Kommende Termine 

  • Mittwoch, 23.10.2024
    11.00 - 12.00 Uhr
  • Mittwoch, 27.11.2024
    11.00 - 12.00 Uhr
  • Mittwoch, 15.01.2025
    11.00 - 12.00 Uhr

Vertreter*innen im Fakultätsrat

Die Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen ist im Fakultätsrat mit zwei Personen mit jeweils einem*r Stellvertreter*in vertreten. Sie werden ca. alle zwei Jahre im Rahmen der Gremeinwahlen gewählt. Traditionell übernehmen diese auch die Koordination des Mittelbaus, laden zu den Treffen, leiten diese ein und bringen ihre Impulse ein. Sie sind die Ansprechpartner*innen für die Fakultätsleitung sowie bei Anliegen, die den gesamten Mittelbau betreffen.

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Jonas Maria Hoff

Vertreter für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Fakultätsrat
Avatar Lüttgenau

Benedikt Lüttgenau

Vertreter für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Fakultätsrat
Avatar Zöll

Sr. Jakoba Zöll

Stellvertretendes Mitglied für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Fakultätsrat
Avatar Ernst

Paulina Ernst

Stellvertretendes Mitglied für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Fakultätsrat

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf Universitätsebene

Auf Universitätsebene vertreten die gewählten Vertreter*innen im Senat und im Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten die Interessen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen einer Fakultät. Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität. Er ist zuständig für den Erlass und die Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, übernimmt beratende, strategische, kontrollierende Aufgaben sowie Leitungsaufgaben für die Universität. Der Personalrat setzt sich aktiv für die Belange der wissenschaftlich Beschäftigten ein und unterstützt sie in allen Fragen, die ihren Arbeitsplatz an der Universität betreffen. 

Promotion und Habilitation

Die Fakultät bietet neben einem umfassenden Studienangebot auch die Möglichkeit zur Promotion und Habilitation. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen befinden sich in der Regel in einer Dissertations- oder Habilitationsphase zur Weiterqualifizierung im akademischen Bereich. Grundlage für Promotion und Habilitation sind die Promotions- bzw. Habilitationsordnung. Die Universität Bonn bietet für Promovierende und Post-Docs hilfreiche Weiterbildungsangebote während der Qualifizierungsphasen.

Avatar Dockter

Dr. Hanno Dockter

Ansprechpartner zu Fragen der Promotion und Habilitation

Gremien

Studienbeirat

Der Stu­di­en­bei­rat berät den Fa­kul­täts­rat und das De­ka­nat in allen in deren Zu­stän­dig­keit lie­gen­den An­ge­le­gen­heiten der Lehre, des Stu­di­ums und der Prü­fun­gen.

Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse sind zuständig für die Organisation der Prüfungen und weitere Aufgaben, die in der Prüfungsordnung der Studiengänge festgelegt sind (z. B. Anrechnung von Studienleistungen).

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten wirken auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Fakultäten hin. Sie können in Stellvertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten an Sitzungen der Fakultätsräte und der Berufungskommissionen und anderer Gremien der Fakultäten teilnehmen.

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